Übertritt in das Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin gemäß § 260 Z 2 ÄrzteG 1998

Auf dieser Seite finden Sie alle wesentlichen Informationen für Personen, die einen Übertritt in die fachärztliche Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin gemäß § 260 Z 2 ÄrzteG 1998 beabsichtigen.

Sollten noch keine allgemeinmedizinischen Ausbildungszeiten in der Ausbildungsstellenverwaltung („ASV“) vorliegen, ist kein Übertritt gemäß § 260 Z 2 ÄrzteG 1998 erforderlich und daher keine Antragstellung möglich.

Sollten Sie bereits über ein Diplom „Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin“ verfügen und den Erwerb der Bezeichnung Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin anstreben, erfahren Sie Näheres über das Verfahren auf dieser Informationsseite.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist elektronisch (mmmdW1zdGVpZ2VyQGFlcnp0ZWthbW1lci5hdA== / max. 10 MB) bei der Österreichischen Ärztekammer in Form von Kopien einzubringen. 

Nach Einlangen des Antrages werden die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Fehlen wesentliche Nachweise, die für die Beurteilung der Gleichwertigkeit erforderlich sind, wird die Antragstellerin/der Antragsteller schriftlich darüber informiert.

Über die erfolgte Anrechnung wird die Antragstellerin/der Antragsteller schriftlich mit Bescheid verständigt. Telefonische Auskünfte und Auskünfte per E-Mail über die Anrechenbarkeit können aus verfahrens- und datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt werden. Bitte nehmen Sie Abstand von entsprechenden Anfragen per Telefon oder E-Mail.

Die Verfahrensdauer beträgt bis zu vier Monate ab Vollständigkeit der Unterlagen. 
Die Österreichische Ärztekammer ist um eine rasche Abwicklung der Verfahren bemüht.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind folgende Dokumente und Nachweise beizulegen: 

  • Antragsformular gemäß § 260 Z 2 ÄrzteG 1998 inkl. Identitätsnachweis (z.B. Pass, Führerschein) (siehe Formulare)
  • Rasterzeugnisse der bisherigen Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin
  • Nachweise über gesonderte Ausbildungseinheiten zum vertieften Kompetenzerwerb (Teilnahmebestätigungen Balint-Gruppen und absolvierter Kurse, ÖÄK-Diplom oder Formblatt* - siehe Formulare)
    * Formblatt ist zu verwenden, wenn keine anderweitigen Bestätigungen vorliegen
  • Selbstevaluierungsbögen für das jeweilige Fachgebiet/Wahlfach (siehe Quick Links)
  • Bescheide über die Anrechnung von im Ausland absolvierten Ausbildungszeiten gemäß § 14 ÄrzteG 1998 (optional)

Ergänzende Informationen zur Antragstellung finden Sie im Informationsblatt unter Link.

Allgemeine Informationen zum Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin finden Sie in den FAQ zur ÄAO 2015 (Frage 15).

Rechtsgrundlagen