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null Zudecken statt Transparenz: Entsetzen über Vorgehen im Apotheken-Skandal

„Statt wie gefordert und angekündigt einen unabhängigen Forensiker mit der Aufarbeitung des Software-Fehlers zu beauftragen, will die Apothekerkammer die Sache nun einfach auf sich beruhen lassen“, ist ÖÄK-Vizepräsident Johannes Steinhart entsetzt.

„Es ist jetzt nur noch eine Frage der Zeit, wann es zur nächsten Gefährdung der Patientensicherheit in den Apotheken kommt“, ist Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, schockiert. Entgegen der Forderung der ÖÄK-Bundeskurie und entgegen den eigenen Ankündigungen will die Apothekerkammer nun doch keinen unabhängigen Datenforensiker mit der Aufarbeitung des Apotheken-Softwareskandals beauftragen. Ein im September bekannt gewordener Softwarefehler hatte in über 30 Apotheken die vom Arzt verordnete Dosierung falsch angezeigt. „Nun will es die Apothekerkammer dabei bewenden lassen, dass der Fehler nicht mehr aufgetreten ist. Wie der Fehler entstanden ist und wie lange er bestanden hat, interessiert die Apothekerkammer anscheinend gar nicht. Und das alles mit der Begründung, dass der Softwarehersteller nicht kooperieren will!“, ist Steinhart fassungslos. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müsse man doch gegenüber dem Softwarehersteller die Konsequenzen ziehen. Dass der Geschäftsführer der Softwarefirma selbst Gesellschafter einer Apotheke ist, sorge dabei für eine besonders schiefe Optik.

„Neuen Fehlern und damit verbundenen Gefahren für die Patientinnen und Patienten ist damit Tür und Tor geöffnet“, warnt Steinhart. „Das können und werden wir nicht hinnehmen – wir fordern weiterhin Transparenz statt Zudecken. Ein unabhängiger Sachverständiger muss die Situation genau analysieren, nur so können wir das Ausmaß des Fehlers feststellen.“ Wieder einmal seien Ärztinnen und Ärzte die Einzigen, die sich für die Sicherheit von Patientinnen und Patienten einsetzen, stellt Steinhart fest: „Hier stelle ich mir schon die Frage, wie das mit ‚Nummer sicher‘ vereinbar ist.“

 


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ÖÄZ 7 | 10.04.2024

IT-Sicherheit in Ordinationen